1. Abschluss eines Beherbergungsvertrages

Mit Ihrer schriftlich per Post oder E-Mail abgegebenen Willenserklärung zur Buchung eines unserer Hausboote bieten Sie der Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG verbindlich den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Die Annahme ihres Angebotes durch die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG in Form einer schriftlichen Bestätigung führt zum Abschluss eines Vertrages, dessen Inhalt die Beherbergung aus einem unserer Hausboote beschreibt. In den folgenden Geschäftsbedingungen werden aus Gründen des besseren Verständnisses auch die Begriffe Vermieter und Mieter verwendet. Diese stehen ersatzweise für Beherbergung und Beherbergter, die Vertragsgrundlage ist immer die Beherbergung auf einem Hausboot.

Falls eine Reisegruppe das oder die Hausboote nutzt, handelt der Anmeldende als Vertreter der Reisegruppe.

2. Leistungen und Einschränkung des Leistungsumfanges

Der Mieter mietet ein Hausboot wie im Vertrag, einem eventuell beigefügten Prospekt oder auf der Internetseite www.hausboot-niederrhein.de beschrieben. Eventuell kann es geringe Abweichungen in der Beschreibung und den tatsächlich vor Ort anzutreffenden Gegebenheiten geben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es durch Vormietung zu Schäden oder Ausfällen gekommen ist, die nicht sofort ersetzt werden können. Kleine Abweichungen, die den Erholungswert des gemieteten Hausbootes nicht oder nur geringfügig beeinflussen, müssen durch den Mieter akzeptiert werden.

Die Parkplätze auf dem Hofgelände können auf eigene Gefahr genutzt werden.

3. WLAN und Internetnutzung

Die Hausboote verfügen über eine Internetanbindung, deren Verfügbarkeit und Stabilität im Wesentlichen vom Internetanbieter abhängig ist und durch Hausboot-Niederrhein GmbH nicht beeinflusst werden kann. Die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG bemüht sich für die Mieter einen Internetzugang dauerhaft und kostenlos, jedoch ohne Zusicherung einer bestimmten Bandbreite, zur Verfügung zu stellen. Bei einer kostenlosen Bereitstellung ist der Mieter bei einem Ausfall jedoch nicht berechtigt einen finanziellen Ausgleich einzufordern.

Dem Mieter ist es untersagt über das kostenfreie Internet rechtswidrige Inhalte abzurufen. Wegen der technischen Art der Anbindung ist es dem Mieter ebenfalls untersagt Videostreaming über die Internetanbindung zu nutzen oder umfangreiche Downloads durchzuführen. Die Internetanbindung ist primär für ein normales Internetsurfen sowie zum Abrufen und Senden von E-Mails gedacht. Das, dem Mieter bei der Übergabe des Hausbootes bekanntgegebene, WLAN-Zugangskennwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Während der Dauer des Aufenthaltes haftet der Mieter, vergleichbar mit dem Anschlussinhaber, für alle Rechtsverstöße und den daraus entstehenden Folgen. Mit dem Vertragsabschluss willigt der Mieter ein, dass die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG bei einem Rechtsverstoß durch den Mieter die persönlichen Daten des Mieters anspruchstellende Rechteinhaber oder ermittelnde Behörden weitergeben darf.

4. Preisberechnung

Im Vertrag ist der Beherbergungspreis für die Hausboote in Euro angegeben. Der Beherbergungspreis beinhaltet die vor Ort entstehende Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Abwasser). Alle Preise beinhalten die für Beherbergungen oder beherbergungsveranlasste Leistungen gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7% (§12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Aktionsangebote können eine davon abweichende Regelung enthalten.

5. Aktionen

Aktionsangebote können pauschal die Energiekosten und Reinigung im Endpreis enthalten. In den jeweiligen Aktionen wird die Beinhaltung gesondert ausgewiesen. Aktionspreise können nicht mit anderen Nachlässen kombiniert werden und können neben der Umsatzsteuer für Beherbergung auch andere Umsatzsteuerarten enthalten. Die letztendliche Hoheit über den Angebotspreis obliegt der Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG.

6. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises für das Hausboot innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum (bei uns eingehend) zu zahlen. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung haben wir ein besonderes Rücktrittsrecht und das Recht, Ihnen den Zugang zum Hausboot zu verweigern. Wir behalten uns vor, ggf. Ersatzansprüche gemäß Punkt 8 geltend zu machen.

7. Kundengeldabsicherung

Ihre Vorauszahlungen an die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG sind durch die Eigentümer des Hausbootes und persönlich haftenden Gesellschafter der Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG abgesichert.

8. Kaution

Bei der Übernahme des Hausbootes hinterlegen Sie eine Kaution von 100 Euro pro Hausboot bar vor Ort. Die Kaution ist die Sicherheit für eventuellen Schlüsselverlust und eventuelle Schäden am und im Haus und wird beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Bei der Buchung von mehreren Hausbooten parallel ist das Inventar bei der Rückgabe wieder entsprechend dem ursprünglichen Zustand jedem einzelnen Haus zuzuordnen. Ansonsten müssen wir den entstandenen Zeitaufwand berechnen.

9. Belegung

Die beim Hausboot angegebene Personenzahl darf nicht ohne Absprache mit der Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG überschritten werden. Überzählige Personen können wir zurückweisen oder gemäß Punkt 9 verfahren. Dieses gilt insbesondere wenn keine geeigneten Schlafplätze vorhanden sind und/oder die Sicherheitsbestimmungen nicht mehr eingehalten werden können. Im übrigen behält sich die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG vor ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben.

Das Rauchen in den Hausbooten ist strickt untersagt!

10. Endreinigung

Die Endreinigung wird grundsätzlich von uns in Auftrag gegeben. Unabhängig von der Endreinigung sind benutzte Einrichtungen und Gegenstände wie Küche, Grill, Geschirr etc. durch den Mieter nach Gebrauch zu reinigen und in sauberen Gebrauchszustand zurückzugeben.Wir behalten uns vor ,bei übermäßiger und starker Verschmutzung den konkreten Aufwand für die Reinigung und weiteren Schadenersatz (z. B. wegen Nutzungsausfall) zu verlangen.

Der Kühlschrank ist durch den Mieter zu leeren und geöffnet stehen zu lassen.

11. Schäden

Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am und im Hausboot, dem Ponton oder an den Anlagen des Steges oder der Wege kann die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG einen Schadenersatz verlangen. Ebenso ist es untersagt die Ufervegetation (Schilf und Seerosen) zu betreten oder zu zerstören. Aus Gründen des Feuerschutzes ist es nicht zulässig, im Hausboot oder auf den Terrassen einen Holzkohlegrill, einen Gasgrill oder offenes Feuer zu betreiben (mit Ausnahme eines Lotusgrills, der dazugemietet werden kann). Es ist grundsätzlich untersagt einen Grill in den Räumen zu betreiben. Alle Terrassenmöbel sind vor Sturm und Regen mit den vorhandenen Sicherungen (Abdeckhauben, Seile) zu sichern.

12. Haustiere

Haustiere sind auf den Hausbooten leider nicht erlaubt.

13. Seenutzung

Wenn Sie vom Hausboot aus den See nutzen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG haftet grundsätzlich nicht für Unfälle die sich durch die Seenutzung ereignen. Kinder sind gegen das „über-Bord-fallen“ zu sichern. Wir

empfehlen das Tragen von Schwimmwesten, die an der Rezeption ausgegeben werden. Im Interesse Ihrer Sicherheit ist es nicht gestattet, über oder auf die Reling zu steigen und von dort in das Wasser zu springen. Zur Nutzung des Sees empfehlen wir die am Eingang aushängende See und Uferordnung zu beachten.

14. Angeln

Sie können mit den dafür notwendigen Angelscheinen (an der Rezeption erhältlich) und der dafür benötigten Fischereiprüfung sowohl vom Hausboot als auch vom Steg aus Angeln insofern sich andere Gäste dadurch nicht belästigt fühlen. Wir bitten um Rücksichtnahme auf andere Bewohner und Objekte und der Angelplatz ist anschließend entsprechend gereinigt zu verlassen. Es ist nicht zulässig, die Fische im Hausboot oder auf der Terrasse zu putzen (entsprechende Einrichtungen stehen Ihnen auf dem Hofgelände zur Verfügung) Schonzeiten und Mindestmaße sind zu berücksichtigen.

15. Betreten der Steganlage bei Schnee, Eis und Glätte

Das Betreten des Steges bei Eis, Schnee und Glätte darf nur erfolgen, wenn erkennbar keine Gefahr des Verunfallens besteht. Sollten Sie während eines Winteraufenthaltes durch Schneefall oder Eisbildung überrascht werden, dürfen Sie kein Risiko eingehen sondern müssen bitte uns oder unseren technischen Manager telefonisch darüber informieren, damit die Begehbarkeit des Steges wieder hergestellt werden kann.

16. Umweltschutzauflagen

Es ist nicht gestattet Müll oder auch nur kleinste Gegenstände oder Flüssigkeiten jeder Art ins Wasser, auf die Steganlage oder Zuwegungen zu verbringen. Darunter zählen auch Zigarettenkippen,Taschentücher, Flaschenverschlüsse, Papierschnipsel und Verpackungsreste. Zigarettenkippen sind vollständig zu löschen und in den Restmüll zu verbringen. Beim Öffnen von Flaschen und Verpackungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass keine Verschlüsse oder Verpackungsreste ins Wasser geweht werden.

Für die Entsorgung von Restmüll und Verpackungsresten stehen auf dem Hofgelände getrennte Mülltonnen zur Verfügung. Der Mieter hat einer Trennung der Müllarten Folge zu leisten.

Die Abwässer der Hausboote werden in einer dafür vorgesehenen Biokläranlage aufbereitet. Es ist daher unbedingt darauf zu achten das keine Fette (Pfannenfett, Milch etc.) in die Abwässer gelangen, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.

Ein erheblicher und/oder mutwilliger Verstoß gegen die Umweltschutzauflagen kann eine sofortige und Fristlose Vertragskündigung durch die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG ohne Schadenersatzansprüche des Mieters nach sich ziehen.

17. Nicht beanspruchte Leistungen

Nehmen Sie aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.

18. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Stellen Sie eine Ersatzperson für den Buchungszeitraum, berechnen wir Ihnen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Ansonsten verlangen wir Ersatz für unsere Vorkehrungen und Aufwendungen. Dabei berücksichtigen wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Hausbootes. Den Ersatzanspruch berechnen wir wie folgt:

a. bis 60 Tage vor Ankunft: 50,00 Euro Bearbeitungspauschale
b. 59 bis 30 Tage vor Ankunft: 30% des Mietpreise
c. ab 29 Tage vor Ankunft: 80% des Mietpreises

Entscheidend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Sie haben das Recht,einen geringeren als den vorgenannten pauschal berechneten Schaden nachzuweisen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Bei einem durch den Mieter veranlassten Rücktritt wird die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG versuchen den für den Mieter entstandenen Schaden zu minimieren und das Hausboot kurzfristig an neue Mieter zu vermieten. Dem zurückgetretenen Mieter wird bei einer erfolgreichen Neuvermietung nur eine eventuell vorhandene Differenz in den Mieterlösen, mindestens jedoch eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 Euro berechnet. Eventuell durch den Mieter vorausbezahlte Endreinigungen werden vollständig durch die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG zurückerstattet.

19. Rücktritt und Kündigung durch die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG

Die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG kann in folgenden Fällen vor oder während Ihres Aufenthaltes im Hausboot ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen,

  • wenn Sie und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt z.B. auch, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht Fristgerecht erfolgen.
  • wenn das Hausboot aus Gründen, die die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG nicht zu verantworten hat, nicht für eine Beherbergung zur Verfügung steht. Dazu zählt auch höhere Gewalt, z. B. wenn das Hausboot in Folge von Erdrutsch, Erdbeben, Hochwasser oder extremem Unwetter bedingt, unmittelbar vor Mietbeginn beschädigt wurde oder es situationsbedingt eine Gefahr für den Mieter darstellt.
  • bei einem Rücktritt durch die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG bei Gründen, die die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, besteht seitens des Mieters kein Schadenersatzanspruch. Für den nicht in Anspruch genommenen Teil der gebuchten Mietdauer erhält der Mieter die vorausbezahlte Miete erstattet.

Der Mieter kann in folgenden Fällen vor oder während Ihres Aufenthaltes ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen,

  • wenn die Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstößt.
  • wenn das Hausboot nicht für eine Beherbergung zur Verfügung steht oder die Beherbergung für den Mieter nicht zumutbar oder gefährlich ist. Dazu zählt auch höhere Gewalt, z. B. wenn das Hausboot in Folge von Erdrutsch, Erdbeben, Hochwasser oder extremem Unwetter bedingt, unmittelbar vor Mietbeginn beschädigt wurde oder es situationsbedingt eine Gefahr für den Mieter darstellt.
  • wenn bei einem Rücktritt durch den Mieter bei Gründen,die der Mieter nicht zu vertreten hat, besteht seitens der Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG kein Schadenersatzanspruch. Für den nicht in Anspruch genommenen Teil der gebuchten Mietdauer erhält der Mieter die vorausbezahlte Miete erstattet.

20. Ansprüche

Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht Ansprüche gegen Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach ordentlicher Beendigung oder Kündigung des Vertrages geltend zu machen.

Der Gerichtsstandort ist Düsseldorf.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, ist diese ungültige Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


AGB Stand Juni 2016
Hausboot Niederrhein GmbH & Co. KG, 46487 Wesel, Schüttwich 19

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